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12.10.2026

Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen beim Hausverkauf?

Die Maklerprovision in Niedersachsen ist gesetzlich nicht festgelegt, und genau das überrascht viele Verkäufer. Wie hoch sie ausfällt und wer sie zahlt, regelt der Maklervertrag, wobei für Einfamilienhäuser und Wohnungen seit Dezember 2020 klare Grenzen bei der Aufteilung gelten. Ich bin Dieter Habedank, Immobilienmakler in Göttingen, und erkläre dir hier, was du als Verkäufer wissen solltest, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Von: Dieter Habedank
Immobilienmakler bespricht mit Verkäufern den Maklervertrag und die Provision

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt, sie wird im Maklervertrag frei vereinbart.
  • Laut Verbraucherzentrale liegt die Gesamtprovision je nach Region häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer.
  • Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen trägt die Seite, die den Makler nicht beauftragt hat, höchstens die Hälfte.
  • Der Maklervertrag braucht mindestens Textform, mündliche Absprachen reichen nicht.
  • Die Provision entsteht erst, wenn die Vermittlung erfolgreich war und ein Kaufvertrag zustande kommt.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Die Provision wird im Maklervertrag frei vereinbart, meist als Prozentsatz vom Kaufpreis. Laut Verbraucherzentrale liegt sie je nach Region häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer. Das ist ein Richtwert für die Region und kein fester Satz für dein Haus, verbindlich ist nur, was im Vertrag steht. Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Makler erhält, wenn seine Vermittlung zu einem Kaufvertrag führt. Die genannte Spanne betrifft die Gesamtprovision, also beide Seiten zusammen. Welcher Satz für dein Haus gilt, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest und halten ihn schriftlich fest. Ein Rechenbeispiel zur Orientierung, kein Angebot: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro entsprechen 5,95 Prozent einer Gesamtprovision von 17.850 Euro, bei 7,14 Prozent sind es 21.420 Euro. Teilen sich Verkäufer und Käufer die Summe zur Hälfte, trägt jede Seite 8.925 beziehungsweise 10.710 Euro. Achte beim Vergleich von Angeboten darauf, ob der genannte Prozentsatz die Umsatzsteuer schon enthält, denn das macht bei der Höhe der Maklerprovision einen spürbaren Unterschied.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Das hängt davon ab, wer den Makler beauftragt. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen, die an Privatpersonen verkauft werden, zahlen beide Seiten je die Hälfte, wenn beide den Makler beauftragen. Beauftragt nur eine Seite den Makler, darf die andere höchstens mit der Hälfte der vereinbarten Provision belastet werden. Diese Regel gilt seit Dezember 2020, wie die Verbraucherzentrale beschreibt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, aus dem die heutigen Paragrafen 656a bis 656d BGB wurden, sieht außerdem vor, dass der Anspruch gegen die andere Seite erst fällig wird, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er seinen eigenen Anteil bezahlt hat. Für dich als Verkäufer heißt das: Du zahlst deinen Anteil zuerst, danach wird der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Wichtig ist der Geltungsbereich. Er betrifft laut Verbraucherzentrale den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Für Mehrfamilienhäuser oder Baugrundstücke gelten die Vorgaben nicht zwingend. Verkaufst du eine solche Immobilie, lass dir die Aufteilung im Vertrag ausdrücklich erklären.

Was im Maklervertrag stehen sollte

Der Maklervertrag muss bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mindestens in Textform geschlossen werden, mündliche Absprachen reichen nicht. Die Provision entsteht erst, wenn die Vermittlung erfolgreich war und der Kaufvertrag zustande kommt. Prüfe vor der Unterschrift Höhe, Aufteilung, Laufzeit und Leistungen des Maklers. Folgende Punkte solltest du vor der Unterschrift klären:
  • Höhe der Provision in Prozent und ob die Umsatzsteuer enthalten ist.
  • Aufteilung zwischen dir und dem Käufer, damit sie zur gesetzlichen Grenze passt.
  • Leistungen, die der Makler dafür erbringt, etwa Bewertung, Exposé, Besichtigungen und Verhandlung.
  • Laufzeit des Auftrags und die Frage, wie du ihn beenden kannst.
  • Zeitpunkt der Zahlung und Zahlungsweg.
Bis zum Kaufvertrag vergeht oft einige Zeit. Wie sich ein Verkauf zeitlich entwickelt, steht im Beitrag Wie lange dauert ein Hausverkauf. Lass dich nicht drängen, einen Vertrag am selben Tag zu unterschreiben. Ein seriöser Makler gibt dir Zeit, die Bedingungen in Ruhe zu lesen.

Welche Leistung du für die Provision bekommst

Für die Provision übernimmt der Makler den Verkaufsprozess von der Bewertung bis zum Kaufvertrag: Preisfindung, Vorbereitung, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen. Bezahlt wird dafür eine Erfolgsprovision, die erst anfällt, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt. Dazu gehören auch die Erfahrung mit dem örtlichen Markt und die Abstimmung aller Unterlagen. Bei mir beginnt das mit einer kostenfreien Bewertung, die Lage, Zustand, Größe und Markttrends berücksichtigt. Danach geben wir Hinweise zu Reparaturen und Präsentation, ich übernehme die Vermarktung mit Inseraten und Besichtigungen und führe die Verhandlungen in deinem Namen. Eine Übersicht findest du auf meiner Seite Immobilien verkaufen. Du kannst dein Haus auch ohne Makler verkaufen und dir die Provision sparen. Dann übernimmst du allerdings Preisfindung, Anfragen, Besichtigungen und Verhandlungen selbst. Ob sich das für dich rechnet, hängt davon ab, wie viel Zeit du hast und wie sicher du im Umgang mit Interessenten bist.

Wie du Angebote verschiedener Makler fair vergleichst

Vergleiche nicht nur den Prozentsatz, sondern das gesamte Angebot: Höhe mit oder ohne Umsatzsteuer, Leistungsumfang, Vermarktungskonzept und Laufzeit des Auftrags. Ein niedrigerer Satz ist nur dann günstiger, wenn dafür dieselbe Leistung geboten wird. Entscheidend ist am Ende, was dir nach allen Kosten bleibt. Hol dir am besten Einschätzungen von zwei bis drei Maklern ein und lass dir jeweils den vorgeschlagenen Preis begründen. Achte darauf, wie konkret der Makler erklärt, wie er dein Haus präsentiert, welche Käufergruppen er anspricht und wie er Verhandlungen führt. Ein Makler, der einen auffallend hohen Preis verspricht, nur um den Auftrag zu bekommen, hilft dir wenig, wenn das Haus danach monatelang unverkauft bleibt. Frag außerdem nach, wer dein Ansprechpartner ist und wer die Besichtigungen begleitet. Ein guter Makler beantwortet diese Fragen ohne Ausweichen und gibt dir die Konditionen schriftlich.

Provision und Konditionen offen besprechen

Du möchtest wissen, was die Maklerprovision in Niedersachsen für dein Haus konkret bedeutet? Dann schauen wir im Erstgespräch gemeinsam auf Wert, Ablauf und Kosten, ohne Verpflichtung. Du kannst direkt ein kostenloses Erstgespräch anfragen oder mich unter 0551 20198585 anrufen.

Über den Autor:

Dieter Habedank
Immobilienmakler
Seit über 15 Jahren bin ich als Immobilienmakler in Göttingen tätig. Was mich auszeichnet, ist nicht nur meine Erfahrung – sondern mein Einsatz für jeden einzelnen Kunden. Ich begleite Immobilienverkäufe mit dem Blick fürs Detail und dem Gespür für den Markt. Ich kenne die Besonderheiten der Region, die Preisentwicklung und das Verhalten der Käufer.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Muss ich die Maklerprovision schon bei der Beauftragung zahlen?
Nein. Der Anspruch auf die Provision entsteht erst, wenn die Vermittlung erfolgreich war und der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wann genau die Zahlung erfolgt und auf welchem Weg, regelt der Maklervertrag. Lass dir diesen Punkt vor der Unterschrift schriftlich erklären, damit es später keine Überraschungen gibt.
Kann ich die Höhe der Maklerprovision verhandeln?
Ja. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und kann frei vereinbart werden. Sprich offen darüber, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Entscheidend ist nicht allein der Prozentsatz, sondern was der Makler dafür tut, etwa bei Bewertung, Vermarktung und Verhandlung. Lass dir dazu mehrere Angebote geben und vergleiche den Leistungsumfang.
Gilt die Aufteilung auch bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken?
Nicht zwingend. Die gesetzliche Aufteilung betrifft laut Verbraucherzentrale den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Für Baugrundstücke oder Mehrfamilienhäuser können andere Vereinbarungen gelten. Lass dir in diesem Fall die Verteilung der Provision vorab erklären und schriftlich bestätigen, damit später keine Unklarheiten bleiben.
Ist ein mündlicher Maklervertrag gültig?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nicht. Der Vertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden, zum Beispiel per E-Mail oder als Schriftstück. Mündliche Absprachen reichen laut Verbraucherzentrale nicht aus. Bestehe deshalb darauf, alle Konditionen schriftlich festzuhalten, und bewahre den Vertrag samt aller Anlagen sorgfältig auf.

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